Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde in Umkirch, auf der BAB 5, Höhe km 754,8, Ba-Ka nicht eingehalten, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes wurde bei einer Geschwindigkeit von 134 in Umkirch, auf der BAB 5, Höhe km 754,8 festgestellt. Der  Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug 19,00 m statt 55,80 m  und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr