Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes wurde bei einer Geschwindigkeit von 134 in Umkirch, auf der BAB 5, Höhe km 754,8 festgestellt. Der  Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug 19,00 m statt 55,80 m  und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3, BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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