Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 68723, Gem. Schwetzingen, B 291, zw. BAB A 6 u. L 599 neu, km 0,2 um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr