Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 68723, Gem. Schwetzingen, B 291, zw. BAB A 6 u. L 599 neu, km 0,2 um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwetzingen übersandte Vordruck Anhörung
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