Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Delmenhorst, Langenwischstraße 90, Rtg. Syker Str. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 50 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot RADAR. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 …Mehr