Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, Linkenheimer Landstraße, in Rtg. Eggenstein, Höhe Kita um 45 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 115 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 …Mehr