Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, Linkenheimer Landstraße, in Rtg. Eggenstein, Höhe Kita um 45 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 115 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandter Formular Anhörung

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