In Frankfurt am Main, Mainkanal geg. 21 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeld: 200,00 €. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr