Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,3, FR Mannheim eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät, Foto 117 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Auf der A 8, Höhe Homburg-Limbach, Richtung Mannheim  wurde der nötige Sicherheitsabstand um 40,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 8, Höhe Homburg-Limbach, Richtung Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Provida-Messverfahren festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot. Verletzte Vorschriften: § 25 …Mehr

Durch Lasermessung festgestellte Geschwindigkeitsübertretung in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, BAB 6, km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim führte zu Bußgeldverfahren, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

In Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach, auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden 115 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeld: 210,00 € Verletzte Vorschriften: …Mehr