Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 8, Höhe Homburg-Limbach, Richtung Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Provida-Messverfahren festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erlies Bußgeldbescheid
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