Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marienmünster – Hohehaus, K 59, Ortsdurchfahrt, Rtg. Fürstenau i. g. O  mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr