Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marienmünster – Hohehaus, K 59, Ortsdurchfahrt, Rtg. Fürstenau i. g. O mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Höxter übersandt.
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