Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim am Main, Bischof-Ketteler-Straße, Höhe 29, FR Oberhausener Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 59 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr