Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim am Main, Bischof-Ketteler-Straße, Höhe 29, FR Oberhausener Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 59 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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