Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 63762, Großostheim, Ostendstraße ggü. Hs.-Nr. 7 um 16 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto 46 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Nürnberg, Tullnaustraße 62, Ri. Ostendstraße festgestellt, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nürnberg, Tullnaustraße 62, Ri. Ostendstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 47 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 …Mehr
Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung In Nürnberg, Ostendstraße 172, Ri. Lechnerstraße festgestellt, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
In Nürnberg, Ostendstraße 172, Ri. Lechnerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 69 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeld: 160,00 €. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § …Mehr