Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 8, Höhe Homburg-Limbach, Richtung Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Provida-Messverfahren festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot. Verletzte Vorschriften: § 25 …Mehr