In Gelsenkirchen, Polsumer Straße, Höhe Bushaltestelle Dillbrinkstraße, südl. FR wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 44 km/h überschritten. Die Radarmessung mit Mu6F ergab 74 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, …Mehr