In Gelsenkirchen, Polsumer Straße, Höhe Bushaltestelle Dillbrinkstraße, südl. FR wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 44 km/h überschritten. Die Radarmessung mit Mu6F ergab 74 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat,§ 25 Abs 2a StVG, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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