Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13347, Berlin Mi., Reinickendorfer Str. 118, Ri. Fennstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto bei erlaubten 30 km/h, 63 km/h. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr
Wegen Geschwindigkeitsübertretung in 13347, Berlin Mi, Reinickendorfer Str. 119, Ri. Fennstraße um 25 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13347, Berlin Mi, Reinickendorfer Str. 119, Ri. Fennstraße mit 35 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Foto Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr