Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13347, Berlin Mi., Reinickendorfer Str. 118, Ri. Fennstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto bei erlaubten 30 km/h, 63 km/h. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung
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