B192, Alt Schwerin, Abschnitt 235, km 3.842, Ri Karow Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr
Auf der B 192, Alt Schwerin, auf der Dorfstraße, Abs 235, Ri Karow Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 192, Alt Schwerin, auf der Dorfstraße, Abs 235, im Bereich von km 3,8 – 4.0, Ri Karow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 56 km/h mit Beweisfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Alt Schwerin, auf der Dorfstraße festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Alt Schwerin, B 192, auf der Dorfstraße, Abs 235 / km 3,8 – 4,0, Ri.Karow missachtet. Bei der mit Messgerät PoliScan Speed und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 56 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in Alt Schwerin auf der B 192, Ortsausgang, verstoßen, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
In Alt Schwerin auf der B 192, Ortsausgang, Abs. 235, km 4,2-4,0, Ri Karow wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.12.2015 um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Frontfoto Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr