Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3 , Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot Verletzte …Mehr