Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lübeck, Schwartauer Allee, Rtg. Bad Schwartau um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h, Beweismittel: Messgerät Multanova 6F digital und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr