Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lübeck, Schwartauer Allee, Rtg. Bad Schwartau um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h, Beweismittel: Messgerät Multanova 6F digital und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Vordruck Anhörung

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