In Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, bei km 2,300 der nötige Sicherheitsabstand um 51,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, bei km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: …Mehr

Bußgeldbescheid über 60,00 € nach Handybenutzung während des Führen eines Kfz n Senden, auf der Römerstraße erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons  während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Senden, auf der Römerstraße, Bierweg, Ri Westen. Beweismittel: Zeugen, anzeigend Beamte, Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlassen. „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden,wurde der nötige Sicherheitsabstand um 37,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Unterschreitung des erforderliche Sicherheitsabstandes um 41,50 m in Neu-Ulm, auf der B 28 festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 10,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde in Neu-Ulm, auf der B 28 nicht eingehalten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr