Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Alzenau, St 2305, Abschnitt 150, km 1,4, Ri. Alzenau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr