Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Düren, Veldener Str., FR Zollhausstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Stationäre Geschw. Überw. 55 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr