Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Blankenheim-Freilingen, L 115, Abzweig K 41, FR Ahrhütte begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät K1 TRAFFIPAX TPH-S mit Frontfoto 102 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr