Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9.01, FR Lüneburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit TraffiPhot S mit Frontfoto ergab 104 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr