Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchhagen, Transitstr. B 105 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 83 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lichtmessverfahren festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV …Mehr