In 10713, Berlin, BAB 104 Süd, Verbindungsautobahn zur BAB 100 Süd Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10713, Berlin, BAB 104 Süd, Verbindungsautobahn zur BAB 100 Süd mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr

Unter Erhebung von 30,00 € Verwarnungsgeld Schriftliche Verwarnung wegen Geschwindigkeitsverstoß in 10713, Berlin, auf der BAB 100 Süd erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10713, Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehemaliger BAB 104 zur BAB 100 Süd, Süd wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr

Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 100 Süd, in 10713 Berlin festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10713 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd, um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Berlin, BAB 100 Süd, Zentrale Bußgeldstelle Berlin

Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 01.03.2016 in Berlin, BAB 100 Süd, Verbindungsautobahn von ehem. BAB 104, zur BAB 100 Süd, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr