Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10713, Berlin, BAB 104 Süd, Verbindungsautobahn zur BAB 100 Süd mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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