Abstandsverstoß in Mannheim, auf der BAB 6 hatte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung HN-MA bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h statt des nötigen Abstandes von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde …Mehr

Sicherheitsabstand in Mannheim, auf der Bundesautobahn A 6 um 30 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der Bundesautobahn A 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung HN – MA  unterschritten. Der Abstand wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2 3D und betrug 22,00 m und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr