Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Antonienstraße zw. Zschochersche Str. / Wachsmuthstr. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 66 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr