Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Antonienstraße zw. Zschochersche Str. / Wachsmuthstr. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

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