Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 5, Abzweig Haage, Abzweig Wagnitz, A 650, km 0,80, in Rtg. Berlin um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 98 km/h. Beweismittel: Messgerät M5 digital und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr