Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 5, Abzweig Haage, Abzweig Wagnitz, A 650, km 0,80, in Rtg. Berlin um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 98 km/h. Beweismittel: Messgerät M5 digital und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandte Formular Anhörung

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