Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 29.01.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wellingen, auf der A 8, i.H. Station 1.6, Rtg. Merzing um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren 110 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot Fahrverbot wurde wegen zweiter Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h angeordnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr