Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 29.01.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wellingen, auf der A 8, i.H. Station 1.6, Rtg. Merzing um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren 110 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Fahrverbot wurde wegen zweiter Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h angeordnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 , § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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