Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Brandenburg an der Havel, Werner-Seelenbinder-Straße Nr. 30, FR W.-Sänger-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 37 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mobil und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr