Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Brandenburg an der Havel, Werner-Seelenbinder-Straße Nr. 30, FR W.-Sänger-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 37 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mobil und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Brandenburg übersandt.

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