Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Brandenburg, auf der Mühlentorstraße, Höhe Nr. 28, FR Ziegelstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stat., Digitalkamera mit Frontfoto 43 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Brandenburg übersandte Zeugenfragebogen

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