Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 815, Abschnitt 190, Station 1,000, 26340, Zetel-Neuenburg, Klein Schweinebrück die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 112 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr