Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 815, Abschnitt 190, Station 1,000, 26340, Zetel-Neuenburg, Klein Schweinebrück die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 112 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Friesland übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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