Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in München, auf der Bad-Schachener-Straße, westlich der Hechtseestraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Zeugenaussagen aufnehmender Polizeibeamter festgestellt. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne …Mehr