Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in München, auf der Bad-Schachener-Straße, westlich der Hechtseestraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Zeugenaussagen aufnehmender Polizeibeamter festgestellt.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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