Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, Brücke Vogelbach, FR Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: …Mehr