Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg Bimöhlen, BAB 7, km 112.550, Flensburg,, außerhalb geschlossener Ortschaften,zulässige Höchstgeschwindigkeit, erforderlicher Abstand, vorausfahrendes Fahrzeug, Bußgeldstelle Kreis Segeberg mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: VDS digital, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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