Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0,1,in Rtg. Rostock wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 26 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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