Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde  Bußgeldstelle Frankfurt am Main mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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